Allgemein
Eigenständige Bewerbungen
Jeder Artist muss sich eigenständig mit einem Stand und seinem Angebot für einen Artist-Stand bewerben. Eine gemeinsame Bewerbung von mehreren Personen ist nicht zulässig und wird nicht berücksichtigt. Möchtest du mit einem weiteren Artist gemeinsam ausstellen gib ihn bitte als Wunschnachbar bei der Bewerbung an.
Auswahlverfahren
Die Auswahl wird eine professionelle Artist-Koordinatorin übernehmen mit sehr viel Erfahrung auf den größten Anime Cons in Deutschland. Es wird auf eine gute und faire Mischung aus allem geachtet.
KEIN FIRST COME FIRST SERVE!
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über ein Online Formular. Mit dem Übermitteln des Online Formulars bestätigt der Aussteller/ Händler die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Der Aussteller/Händler ist an seine
Anmeldung gebunden. Bis zur Bestätigung ist der Rücktritt von der Anmeldung kostenlos möglich. Nach Erhalt der Bestätigung werden Stornogebühren gemäß Punkt „Standstornierungen“ unter „Verkaufsstand“ fällig. Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Vom Veranstalter gemietete Standflächen dürfen nicht unter- oder weitervermietet
werden.
Nur 1 Verkaufsstand
Jeder Artist darf nicht mehr als 1 Verkaufsstand besitzen. Zudem dürfen Produkte vom Artist nicht bei anderen Personen in der Artist Alley angeboten werden.
Hinweis zur Gewerbeanmeldung
Bitte beachte das du als Verkäufer steuerlich in deinem Heimatland als Freiberufler, (Klein-)Unternehmer oder als (Klein-)Gewerbe gemeldet sein muss. Verkäufe auf der Animany Convention müssen dem Finanzamt unter einer Steuernummer gemeldet werden. Bei Verstößen haftet ausschließlich der Aussteller selbst und nicht der Veranstalter.
Zahlung/Rechnung
Die Rechnung kommt mit der Standbestätigung. Die Standbestätigung wird nicht vor der Bewerbungsfrist kommen. Die Zahlung ist nur bei erfolgreicher Standbestätigung und Erhalt einer Rechnung innerhalb von 2 Wochen zu begleichen. Abgelehnte Aussteller erhalten keine Rechnung.
Verkaufsstand
Tischmaße
Die Tische messen je 120×80 cm.
Standgröße
Hinter dem Tisch hast du ca 1m Platz. Pro Tisch ist die Standgröße inkl. dem Tisch 120×200 cm. Der Gesamtstand darf eine Höhe von 2,2 Meter inkl. aller Aufbauten nicht überschreiten.
Aufbauten
Der Aussteller stellt sicher das der Verkaufsstand optisch keine Mängel aufweist. Der Aussteller stellt sicher einen sicheren Verkaufsstand für die Besucher der Convention aufzubauen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden die durch Aussteller und deren Verkaufsstände entstanden sind.
Ordnung
Der Artist hat seinen Stand inkl. der bereitgestellten Materiallien wie Tische, Stühle etc. pflegsam und ordentlich zu behandeln. Der Stand muss so hinterlassen werden wie er vorgefunden worden ist. Anfallender Müll ist bitte in den bereitgestellten Mülleimern zu entsorgen.
GEMA
Jeder Artist ist verpflichtet bei Nutzung von GEMA-pflichtigen Medien selbständig dies bei der GEMA anzumelden und dafür Gebühren zu entrichten. Jegliche Haftung des Veranstalters für nicht entrichtete Gebühren ist ausgeschlossen.
Keine Rückerstattung
Der Austeller erhält keine Rückerstattung der Standkosten bei Nichterscheinen. Ein Nichterscheinen ohne Mitteilung kann zu Ausschluss von zukünftigen Conventions führen und nimmt so einen Platz für einen anderen Artist weg.
18+ Verkaufsstand
Der 18+ Verkaufsstand wird in einem abgetrennten 18+ Bereich stehen. Nur Besucher ab 18 Jahren dürfen diesen Raum betreten. Der Verkäufer ist dafür verantwortlich Alterskontrollen durchzuführen. Der Veranstalter haftet nicht für Verkäufe an Minderjährigen.
B1 Zertifizierung für Deko und Banner
Es dürfen nur B1 „schwer entflammbar(e)“ Tischdecken, Roll-Ups, Banner etc. verwendet werden. Der B1 Standard muss nach Vorschriften der Convention nachgewiesen werden können.
Anzahl Stühle
Jeder Artist erhält einen Stuhl. Pro Helfer wird ein weiterer Stuhl hinzugefügt.
Standbesetzung
Der Artist muss vor Ort sein. Der Stand ist während der Öffnungszeiten für Besucher hauptsächlich vom Artist (und nicht den Helfern) zu besetzen. Notwendige Pausen um etwas zu Essen etc. sind gestattet. Ein Abbau für die Pause ist nicht gestattet.
Veranstalter übernimmt keine Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die ausgestellte Ware, Konflikte mit Kunden und Verlust von Waren (z.B. durch Diebstahl). Bei Problemen und Vorfällen ist bitte Kontakt mit dem Ani-Con Team aufzunehmen.
Werbungsverbot
Aussteller dürfen Aufbauten, Banner, Rückwände etc. nicht als Werbefläche für externe Produkte, Marken und Sponsoren nutzen. Ausschließlich eigene Marken, Logos und Produkte dürfen beworben werden. Bei Verstoß behält sich der Veranstalter vor ein angemessenes Bußgeld zu verteilen und zu veranlassen, dass die Werbung abgebaut wird.
Standstornierungen
Standstornierungen sind während der Anmeldephase jederzeit kostenlos möglich. Nach Standbestätigung kann der Stand bis 90 Tage vor der Veranstaltung noch mit 25% Gebühren, bis 60 Tage vor der Veranstaltung mit 50% Gebühren und bei weniger als 30 Tagen vor der Veranstaltung mit 100% Gebühren storniert werden. Eine Stornierung bei Nichterscheinen ist nötig um für zukünftige Conventions nicht Ausgeschlossen zu werden.
Verkauf/Ware
Eigene Herstellung
Jeder Artist darf nur ausschließlich eigen hergestellte, selbst gezeichnete Waren verkaufen. Fremdprodukte dürfen nur als Händler verkauft werden. Melde dich hierfür als Händler und nicht als Artist an.
AI generierte Produkte verboten
Die Ani-Con unterstützt die traditionellen Künstler und verbietet AI generierte Waren in der Artist Alley zu verkaufen.
Zensiertes 18+ Material
Es ist nicht gestattet Material was ausschließlich für den 18+ gedacht ist zensiert in die Artist Alley auszustellen.
18+ Material
Ausstellern in der Artist Alley ist es untersagt 18+ Material (schließt auch Horror, Gore, Gewaltdarstellungen etc. ein) am Stand zu verkaufen. Austeller die in der 18+ Area ausstellen ist der Verkauf von 18+ Material erlaubt. Ausgeschlossen ist kinderpornografisches Material. Der Aussteller in der 18+ Area stellt beim Verkauf durch eine Alterskontrolle sicher das der Käufer mindestens 18 Jahre alt ist. Der Veranstalter haftet nicht für Verkäufe an Minderjährige.
Urheberrechtsverletzungen
Bei Verstößen gegen das Urheberrecht behält sich das Ani-Con Team vor nach eigenem Ermessen zu reagieren und betroffene Produkte vom Stand entfernen zu lassen. In Extremfällen oder bei mangelnder Kooperation/mehrmaligen Verstößen behalten wir uns vor den Stand zu schließen.
Auf- und Abbau
Aufbauzeiten
Der Aufbau erfolgt am Samstag in der Zeit von 7:30-10:30 Uhr morgens und am Sonntag in der Zeit von 8:30-10:30 Uhr. Der Aussteller stellt sicher in dieser Zeit den Stand vollständig aufzubauen. Nach 10:30 Uhr sind KEINE Aufbauten mehr erlaubt. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit am Freitag in der Zeit von 15-18 Uhr aufzubauen.
Eintrittsausweis
Ihr erhaltet eure Zugänge als digitales Ticket. Dieses bitte beim Zugang am Samstag bzw. am Sonntag vorzeigen.
Fahrzeuge rechtzeitig parken
Fahrzeuge sind vom Vorplatz bis 10 Uhr wegzusetzen und ordnungsgemäß zu parken. Der Veranstalter und die Stadt behalten sich vor Fahrzeuge auf Kosten des Halters abzuschleppen. Der Veranstalter übernimmt keine Parkgebühren und ist nicht verantwortlich für die Parkhäuser und Parkplätze in der Umgebung. Bitte informiert euch vor Anreise um mögliche Parkgebühren.
Abbauzeiten
Der Austeller darf seinen Stand lediglich innerhalb der Abbauzeiten abbauen. Diese werden vom Veranstalter rechtzeitig vor der Veranstaltung bekannt gegeben.
Auf- & Abbau Verbot
Während der Öffnungszeiten für Besucher der Animany Convention ist es nicht gestattet Auf- & Abbau am Stand zu betreiben. Ein Verstoß kann mit bis zu 200€ Bußgeld und dem Ausschluss auf zukünftigen Conventions vollzogen werden.
Tischplan/-nummern
Der Veranstalter stellt sicher das vor Start der Convention der vorläufige Tischplan fertiggestellt wird. Jeder Artist erhält eine Tischnummer und einen Tischplan und kann sich vor Ort selbständig seinen Tisch suchen. Das Animany Convention Team wird vor Ort behilflich sein.
Regelbruch
Geldstrafen
Der Veranstalter behält sich vor bei Verstößen gegen die Artist AGB ein angemessenes Bußgeld zu veräußern.
Standabbau
Der Veranstalter behält sich vor, auch vor Ort, bei groben oder mehrmaligen Verstößen den Verkaufsstand zu schließen und abbauen zu lassen. Eine Rückerstattung der Standkosten ist ausgeschlossen.
Verbot von Waren
Der Aussteller behält sich vor laut Artist AGB verbotenen Waren aus dem Stand entfernen zu lassen und ein generelles Verkaufsverbot auszusprechen.
Kein Schadensanspruch
Der Veranstaltet haftet nicht für vollzogene Strafen und Maßnahmen infolge eines Regelbruchs des Ausstellers. Es besteht gegenüber dem Veranstalter kein Zahlungsanspruch für ausfallendem Umsatz, Standgebühren oder Schadensanforderungen.
