Animany Convention COMMUNITYAnmeldenNächstes Event

Händler/Verlags AGBs Spezial Event

Händler/Verlags AGB

Allgemein

Eigenständige Bewerbungen

Jeder Händler/Verlag muss sich eigenständig mit einem Stand und seinem Angebot für einen Aussteller-Stand bewerben. Eine gemeinsame Bewerbung von mehreren Personen/Unternehmen ist nicht zulässig und wird nicht berücksichtigt. Möchtest du mit einem weiteren Händler/Verlag gemeinsam ausstellen gib ihn bitte als Wunschnachbar bei der Bewerbung an.

Auswahlverfahren

Der Veranstalter wird auf eine gute und faire Mischung aus allem achten.

Wer darf teilnehmen

Prinzipiell darf jede/r Firma, Vereine, Verlag etc. auf der Animany Convention mit einem Bezug zu Anime, Manga, Japan und der japanischen Kultur ausstellen. Aussteller/Händler, über die ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, können nicht ausstellen oder verkaufen. Wenn ein solches Verfahren nach der Meldung zur Animany Convention eröffnet wird, so ist der Veranstalter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.

Versicherung

Die Versicherung der von den Ausstellern/Händlern eingebrachten Standausstattung, elektronischer Geräte und des Ausstellungsgutes/Verkaufsgutes gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer und Wasserschäden sowie Transportschäden auf dem Weg zum oder vom Veranstaltungsort obliegt ausschließlich der Verantwortung der einzelnen Aussteller/Händler

Nur 1 Verkaufsstand

Jeder Aussteller darf nicht mehr als 1 Verkaufsstand besitzen.

Hinweis zur Gewerbeanmeldung

Bitte beachte das du als Verkäufer steuerlich in deinem Heimatland als Freiberufler, (Klein-)Unternehmer oder als (Klein-)Gewerbe gemeldet sein muss. Verkäufe auf der Animany Convention müssen dem Finanzamt unter einer Steuernummer gemeldet werden. Bei Verstößen haftet ausschließlich der Aussteller selbst und nicht der Veranstalter.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über ein OnlineFormular. Mit dem Übermitteln des OnlineFormulars bestätigt der Aussteller/ Händler die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Der Aussteller/Händler ist an seine
Anmeldung gebunden. Bis zur Bestätigung ist der Rücktritt von der Anmeldung kostenlos möglich. Nach Erhalt der Bestätigung werden Stornogebühren gemäß Punkt „Standstornierungen“ unter „Verkaufsstand“ fällig. Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Vom Veranstalter gemietete Standflächen dürfen nicht unter- oder weitervermietet
werden.

Aussteller haftet für Schäden

Der Aussteller/Händler haftet für alle entstanden Schäden, die Dritte oder der Veranstalter auf dem Stand des Ausstellers/Händlers erleiden. Dies schließt
das Unterlassen von Hilfeleistungen mit ein.

Verkaufsstand

Tischmaße

Die Tische messen je 120x60cm.

Standgröße

Hinter dem Tisch hast du etwa 1m Platz. Der Gesamtstand darf eine Höhe von 2 Meter inkl. aller Aufbauten nicht überschreiten. Größere Aufbauten müssen vom Veranstalter genehmigt werden. Außerhalb des angemieteten Verkaufsstand sind jegliche Verkäufe von Waren untersagt.

Aufbauten

Der Aussteller stellt sicher das der Verkaufsstand optisch keine Mängel aufweist. Der Aussteller stellt sicher einen sicheren Verkaufsstand für die Besucher der Convention aufzubauen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden die durch Aussteller und deren Verkaufsstände entstanden sind.

Ordnung

Der Aussteller hat seinen Stand inkl. der bereitgestellten Materialien wie Tische, Stühle etc. pflegsam und ordentlich zu behandeln. Der Stand muss so hinterlassen werden wie er vorgefunden worden ist. Anfallender Müll ist bitte in den bereitgestellten Mülleimern zu entsorgen.

GEMA

Jeder Aussteller ist verpflichtet bei Nutzung von GEMA-pflichtigen Medien selbständig dies bei der GEMA anzumelden und dafür Gebühren zu entrichten. Jegliche Haftung des Veranstalters für nicht entrichtete Gebühren ist ausgeschlossen.

Keine Rückerstattung

Der Austeller erhält keine Rückerstattung der Standkosten bei Nichterscheinen. Ein Nichterscheinen ohne Mitteilung kann zu Ausschluss von zukünftigen Conventions führen und nimmt so einen Platz für einen anderen Aussteller weg.

B1 Zertifizierung für Deko und Banner

Es dürfen nur B1 „schwer entflammbar(e)“ Tischdecken, Roll-Ups, Banner etc. verwendet werden. Der B1 Standard muss nach Vorschriften der Convention nachgewiesen werden können.

Anzahl Stühle

Jeder Aussteller erhält einen Stuhl, falls gewünscht. Pro Helfer wird ein weiterer Stuhl hinzugefügt.

Standbesetzung

Der Stand ist während der Öffnungszeiten für Besucher vom Aussteller zu besetzen.

Veranstalter übernimmt keine Haftung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die ausgestellte Ware, Konflikte mit Kunden und Verlust von Waren (z.B. durch Diebstahl). Bei Problemen und Vorfällen ist bitte Kontakt mit dem Ani-Con Team aufzunehmen.

Werbungsverbot

Aussteller dürfen Aufbauten, Banner, Rückwände etc. nicht als Werbefläche für externe Produkte, Marken und Sponsoren nutzen. Ausschließlich eigene Marken, Logos und Produkte dürfen beworben werden. Bei Verstoß behält sich der Veranstalter vor ein angemessenes Bußgeld zu verteilen und zu veranlassen, dass die Werbung abgebaut wird.

Standstornierungen

Standstornierungen sind während der Anmeldephase jederzeit kostenlos möglich. Nach Standbestätigung kann der Stand bis 30 Tage vor der Veranstaltung noch mit 50% Gebühren und bei weniger als 30 Tagen vor der Veranstaltung mit 100% Gebühren storniert werden.  Eine Stornierung bei Nichterscheinen ist nötig um für zukünftige Conventions nicht Ausgeschlossen zu werden.

Waffen

Der Verkauf von scharfen Waffen-Replika und echten Waffen ist grundsätzlich verboten. Stumpfe, nicht scharfe Deko-Waffen sind erlaubt und dürfen ausschließlich an Besucher ab 18 Jahren rausgegeben werden.  Der Austeller stellt sicher dies mit einem durchgängiger Alterskontrolle durch einen Ausweis zu prüfen. Zudem stellt der Aussteller sicher, dass seine angebotenen Produkte nicht gegen das deutsche Waffengesetz verstoßen. Die Gültigkeit des Waffengesetzes hat in jedem Fall Vorrang. Bei Verstoßen gegen die Regelung zur Alterskontrolle oder gegen die Regeln zu verbotenen Gegenständen droht ein Ausschluss von der Veranstaltung.

Verkauf/Ware

Nur lizensierte Ware

Der Verkauf von Fälschungen, Plagiaten und nicht lizensierter Waren ist verboten. Waren müssen mit einen eindeutigen Copyright-Vermerk gekennzeichnet sein. Bei originalen Produkten ohne Copyright Vermerk ist der Aussteller verpflichtet, bei Verdacht dieses schriftlich vor Ort zu beweisen. Der Veranstalter kann bei Verstoß den Aussteller anweisen, entsprechende Ware vom Verkaufsstand zu nehmen und während des Veranstaltungszeitraum von der Verkaufsfläche zu entfernen. . Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Beschaffenheit der Ware obliegt die Entscheidung über den Verkauf dieser Ware dem Veranstalter. Bei wiederholter Zuwiderhandlung hat der Veranstalter das
Recht, den Stand unter Ausübung seines Hausrechts zu schließen und den Aussteller/Händler von der Veranstaltung zu verweisen.

AI generierte Produkte verboten

Die Ani-Con unterstützt die traditionellen Künstler und verbietet AI generierte Waren auf der Ani-Con zu verkaufen.

Zensiertes 18+ Material

Es ist nicht gestattet Material was ausschließlich für 18+ gedacht ist zensiert auszustellen.

Mangas, DVDs etc.

Mangas/Doujinshis, Artbooks und DVDs sind außerhalb des 18+ Bereich erlaubt, wenn diese keinem erotischen und/oder gewalttätigen Genre (z.B. Yaoi, Yuri, Hentai, Horror, Splatter, Gore) angehören, jedoch im geringen Maße erotische und gewalttätige Szenen beinhalten. Mangas/Doujinshis, Artbooks und DVDs aus erotischen und/oder gewalttätigen Genres (z.B. Yaoi, Yuri, Hentai, Horror, Splatter, Gore) sind außerhalb des 18+ Bereichs ausschließlich im Ausstellbereich der Lizenzinhaber/Verläge weiterhin erlaubt, wenn diese vollständig versiegelt sind und für Minderjährige unzugänglich aufbewahrt werden. Zensurbalken gelten als nicht ausreichend. Der Verkauf solcher Artikel darf nur
gegen Vorlage eines Lichtbildausweises an volljährige Besucher stattfinden. Ein Verstoß kann zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.

Verkaufsverbot für andere Veranstaltungen

Sofern nicht mit dem Veranstalter anderweitig vertraglich vereinbart, ist der Verkauf von Eintrittskarten und die Werbung anderer Veranstaltungen jeglicher Art untersagt.

18+ Material

Ausstellern ist es untersagt 18+ Material (schließt auch Horror, Gore, Gewaltdarstellungen etc. ein) am Stand (auch nicht auf Nachfrage) zu verkaufen.

Urheberrechtsverletzungen

Bei Verstößen gegen das Urheberrecht behält sich das Ani-Con Team vor nach eigenem Ermessen zu reagieren und betroffene Produkte vom Stand entfernen zu lassen. In Extremfällen oder bei mangelnder Kooperation/mehrmaligen Verstößen behalten wir uns vor den Stand zu schließen.

Keine Lebensmittel

Der Verkauf von Getränken und Lebensmitteln ist untersagt. Ausnahmen sind nach schriftlicher Bestätigung möglich. Bußgelder, die der Veranstalter durch eine Missachtung dieser Regelung zahlen muss, sind vom Verursacher in voller Höhe zu übernehmen.

Schriften

Der Verkauf von in den §§ 184a und 184b StGB bezeichneten Schriften wird durch den Veranstalter zur Anzeige gebracht.

Lucky Bags, Wundertüten und ähnliches

Der Verkauf von Lucky Bags, Wundertüten, Losen etc. ist mit dem Veranstalter abzusprechen und benötigt eine schriftliche Genehmigung. Der Aussteller muss eine schriftliche Auflistung einreichen, was potentiell in den angebotenen Lucky Bags enthalten ist. Das Nachträgliche Einreichen von Unterlagen oder eine Prüfung vor Ort ist nicht möglich.

Auf- und Abbau

Aufbauzeiten

Der Aufbau erfolgt am Sonntag in der Zeit von 8:30-11:30 Uhr morgens. Der Aussteller stellt sicher in dieser Zeit den Stand vollständig aufzubauen. Nach 11:30 Uhr muss der Stand zur Abnahme bereit stehen.

Eintrittsausweis

Ihr erhaltet bei Ankunft am Eingang euren Artist-Ausweis und eure Helfer-Ausweise. Meldet euch dazu einfach am Eingang an.

Fahrzeuge rechtzeitig parken

Fahrzeuge sind ordnungsgemäß zu parken, Fluchtwege dürfen nicht blockiert werden und Feuerwehrzufahrten müssen jederzeit freigehalten werden. Der Veranstalter und die Stadt behalten sich vor Fahrzeuge auf Kosten des Halters abzuschleppen. Der Veranstalter übernimmt keine Parkgebühren und ist nicht verantwortlich für die Parkhäuser und Parkplätze in der Umgebung. Bitte informiert euch vor Anreise um mögliche Parkgebühren.

Abbauzeiten

Der Austeller darf seinen Stand lediglich innerhalb der Abbauzeiten abbauen. Diese werden vom Veranstalter rechtzeitig vor der Veranstaltung bekannt gegeben.

Auf- & Abbau Verbot

Während der Öffnungszeiten für Besucher der Animany Convention ist es nicht gestattet Auf- & Abbau am Stand zu betreiben. Ein Verstoß kann mit bis zu 200€ Bußgeld und dem Ausschluss auf zukünftigen Conventions vollzogen werden.

Tischplan/-nummern

Der Veranstalter stellt sicher das mindestens 2 Wochen vor Start der Convention der vorläufige Tischplan fertiggestellt wird. Jeder Artist erhält eine Tischnummer und einen Tischplan und kann sich vor Ort selbständig seinen Tisch suchen. Das Ani-Con Team wird vor Ort behilflich sein.

Regelbruch

Geldstrafen

Der Veranstalter behält sich vor bei Verstößen gegen die Händler/Verlags AGB ein angemessenes Bußgeld zu veräußern.

Standabbau

Der Veranstalter behält sich vor, auch vor Ort, bei groben oder mehrmaligen Verstößen den Verkaufsstand zu schließen und abbauen zu lassen. Eine Rückerstattung der Standkosten ist ausgeschlossen.

Verbot von Waren

Der Aussteller behält sich vor laut Händler/Verlags AGB verbotenen Waren aus dem Stand entfernen zu lassen und ein generelles Verkaufsverbot auszusprechen.

Kein Schadensanspruch

Der Veranstaltet haftet nicht für vollzogene Strafen und Maßnahmen infolge eines Regelbruchs des Ausstellers. Es besteht gegenüber dem Veranstalter kein Zahlungsanspruch für ausfallendem Umsatz,  Standgebühren oder Schadensanforderungen.